Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Kündigungen und Abmahnungen können jeden Arbeitnehmer treffen. 
Gerade in diesem Bereich ist kompetente Rechtsberatung geboten, weil im Arbeitsrecht zahlreiche gesetzliche, tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Fristen / Verfallfristen zu beachten sind, wobei Fristversäumnis in der Regel zum Rechtsverlust führt. 
Selbst die absolut sachwidrige Kündigung erwächst in Bestandskraft, wenn nicht binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine entsprechende Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht wird. Dies gilt auch für weitere nachfolgende, sogenannte Kettenkündigungen selbst noch während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens. 

Auch wenn es nicht mehr um den Erhalt des Arbeitsplatzes geht, unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung einer optimalen Abfindung und des bestmöglichen Arbeitszeugnisses sowie der Durchsetzung aller noch offenen Urlaubs- und Urlaubsabgeltungs- und sonstigen Leistungsansprüche. 

Bereits im Vorfeld verteidige ich Sie gegen unberechtigte Abmahnungen, die in der Regel spätere Kündigungen vorbereiten sollen. Hier gilt es, jede Abmahnung umgehend außergerichtlich und ggf. gerichtlich umgehend zu beseitigen.
Sofern erforderlich, beantrage ich für Sie Prozesskostenhilfe bei nötigen gerichtlichen Verfahren.

-Wie kann ich Ihnen helfen?

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