Familienrecht

Familienrecht


Gerade im Bereich des Familienrechts, wo durch Trennung / Scheidung nicht nur emotionale und psychische Herausforderungen, sondern gerade auch finanzielle und wirtschaftliche Konsequenzen mit möglicherweise lebenslangen Auswirkungen zu bewältigen sind, ist die frühzeitige Beratung und nachhaltige Vertretung durch aufrichtige Berater mit Spezialkenntnissen geboten. 

Als Fachanwalt für Familienrecht berate und vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten, die mit der Trennung und Scheidung möglichst frühzeitig anzusprechen und zu regeln sind. 

Neben den vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Ehegattenunterhalt, Geschiedenenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Haushaltsauseinandersetzung etc.) sind auch Fragen des elterlichen Sorgerechts, des Umgangs mit gemeinschaftlichen Kindern während und nach der Trennung mit Sachverstand und Einfühlungsvermögen zu regeln. 
Falls gerichtliche Verfahren erforderlich sind, beantrage ich für Sie Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) soweit erforderlich. 

Dies gilt auch für die zunehmenden Auseinandersetzungen in den Bereichen der sogenannten 
Ehelichkeitsanfechtungs-/
Vaterschaftsfeststellungs-
verfahren, die in der Regel die Einholung vonSachverständigengutachten erfordern.  

Bei Auseinandersetzungen mit dem Jugendamt (Kindesherausgabe / Entziehung / Teilentziehung der elterlichen Sorge) sind Sie mit meiner Hilfe der Behördenwillkür nicht schutzlos ausgeliefert.
Ich streite für Sie, daß  Eltern-und Kindeswohl nicht auf der Strecke bleiben.  


-Wie kann ich Ihnen helfen?

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