Sozialrecht

Sozialrecht

„Ärger mit Sanktionen oder Kürzungen bei Hartz-IV ? 
- Nicht mit mir!“

Arbeitslosigkeit kann heute nahezu jeden treffen und nach nur einem Jahr des Arbeitslosengeldbezuges ist man auf die sogenannten Grundsicherungsleistungen bzw. Hartz-IV angewiesen. 

In diesem Bereich herrscht große Rechtsunsicherheit sowohl bei den Betroffenen, als auch in den jeweiligen Jobcentern und entspricht es auch der Natur der Sache, dass bei derartigen Massenverfahren zahlreiche Leistungsbescheide von vornerein fehlerhaft sind.
Ich überprüfe Ihre Leistungsbescheide und lege ggf. umgehend Widerspruch ein und vertrete Sie – soweit die Behörde dem Widerspruch nicht abhelfen sollte – auch vor den Sozialgerichten. 

Das Sozialgerichtsverfahren ist für den Bürger in der Regel gerichtskostenfrei, für Sie als Leistungsempfänger beantrage ich selbstverständlich hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten Prozesskostenhilfe, wenn eine Rechtschutzversicherung nicht oder nicht mehr besteht.
Sowohl im Bereich der Grundsicherung als auch im Bereich der Sozialhilfe geht es für den Betroffenen um jeden Euro, weshalb Sie mir Ihren Bewilligungsbescheid möglichst frühzeitig – die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat – zur Überprüfung vorlegen sollten. 
Falls erforderlich, beantrage ich für Sie für das außergerichtliche Widerspruchsverfahren Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz.


-Wie kann ich Ihnen helfen?


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