Mietrecht / Allgemeines Zivilrecht

Mietrecht / Allgemeines Zivilrecht

Nicht nur im Mietrecht, sondern im allgemeinen Zivilrecht (Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Dienstleistungsrecht etc.) können Sie sich auf meine langjährigen beruflichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfahrungen und Kenntnisse verlassen. 

Zögern Sie nicht, mich möglichst frühzeitig bei sich anbahnenden rechtlichen Auseinandersetzungen anzusprechen.

Warten Sie nicht erst, 
bis „das Kind in den Brunnen gefallen ist“. 
Selbst wenn beispielsweise die Wohnraumkündigung bereits ausgesprochen ist, lässt sich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in vielen Fällen mit anwaltlicher Hilfe noch „das Blatt wenden“. 

Rechtsstreitigkeiten aus Kaufverträgen, z. B. Gebrauchtwagenkauf (wirksamer Gewährleistungsausschluss / Tachoangabe / Zusicherung / Mängel / Verschleiß etc.) führen ohne anwaltlichen Beistand selten zum Erfolg.

Auseinandersetzungen mit dem pfuschenden Handwerker überlassen Sie besser von vornherein Ihrem Anwalt.


-Wie kann ich Ihnen helfen?



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